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. Allgemeine Benutzungsvorschriften

Mit dem Betreten der Tennishalle erkennen Mieter, Mitspieler und Besucher

diese Miet-, Spiel- und Hallenordnung an. Die Tennisplätze dürfen

ausschließlich ihrem vorgesehenen Zweck entsprechend genutzt werden.

Das Betreten der Plätze ist nur mit geeigneter Sportkleidung sowie sauberen

Tennishallenschuhen mit glatter, nicht färbender Sohle gestattet. Zum

Umkleiden sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Umkleideräume zu

benutzen. Wertgegenstände sollten nicht unbeaufsichtigt in den Umkleiden

oder sonstigen Räumlichkeiten der Anlage zurückgelassen werden. Nach

der sportlichen Nutzung stehen die Umkleiden und Duschen den Nutzern

kostenlos zur Verfügung.

Die gemieteten Räumlichkeiten und Einrichtungen sind pfleglich zu

behandeln. Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für

Schäden und Verunreinigungen, die er schuldhaft verursacht. Dies gilt

insbesondere für Schäden an den Spielflächen durch ungeeignetes oder

verschmutztes Schuhwerk. Die gebuchten Spielzeiten sind einzuhalten, um

einen reibungslosen Ablauf des Spielbetriebs zu gewährleisten. In

sämtlichen Bereichen der Tennishalle gilt ein striktes Rauchverbot. Dies

umfasst auch E-Zigaretten und vergleichbare Produkte, soweit gesetzlich

zulässig.

2. Spielzeiten

Die Tennishalle ist ganzjährig für den Spielbetrieb geöSnet. Eine

Tennisstunde beginnt jeweils zur vollen Stunde und dauert 60 Minuten. Mit

Ablauf der gebuchten Spielzeit ist der Platz unverzüglich zu verlassen.

Die Spielzeit umfasst gegebenenfalls auch das Verlassen des Platzes,

sodass der nachfolgende Nutzer den Platz pünktlich übernehmen kann.

Eine Nutzung freier oder scheinbar ungenutzter Plätze über die gebuchte

Spielzeit hinaus ist nur nach vorheriger Buchung und entsprechender

Bestätigung durch das Buchungssystem zulässig.

Der Vermieter ist berechtigt, aus betrieblichen Gründen einen anderen

Platz zuzuweisen oder gebuchte Plätze vorübergehend für Turniere,

Veranstaltungen, Reparaturen oder sonstige wichtige Zwecke in Anspruch

zu nehmen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall durch eine

Zeitgutschrift oder Rückerstattung ausgeglichen.

3. Buchungen und Mietpreise

Saison- bzw. Abonnementbuchungen können ausschließlich schriftlich

oder in Textform über das hierfür vorgesehene Antragsformular unter der E-Mail Adresse 

booking@nj-rackets beantragt werden.

Einzelstunden können ausschließlich über das Online-Buchungssystem

gebucht werden. Die jeweils gültigen Mietpreise sind auf der Website von

NJ Rackets veröffentlicht. Bei Nichtnutzung gebuchter Spielzeiten besteht

grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung oder Gutschrift, soweit in

dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist. Gebuchte Einzelstunden

können bis spätestens 72 Stunden vor Spielbeginn kostenfrei storniert

werden. In diesem Fall erfolgt eine entsprechende Zeitgutschrift im

Buchungssystem. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch auf

Erstattung oder Gutschrift.

Mit Abschluss der Buchung erkennt der Mieter diese Miet-, Spiel- und

Hallenordnung als Bestandteil des Mietvertrages an.

Im Abonnementbetrieb werden feste Spielzeiten für eine Saison vergeben.

NJ Rackets ist berechtigt, ein Abonnement aus wichtigem Grund zu

kündigen. Bereits gezahlte und noch nicht in Anspruch genommene

Entgelte werden in diesem Fall anteilig erstattet.

4. Hallenbeleuchtung

Die Beleuchtung der Hallenplätze ist im Mietpreis enthalten. Ist die

Beleuchtung des gebuchten Platzes noch nicht eingeschaltet, kann diese

frühestens fünf Minuten vor Beginn der gebuchten Spielzeit durch

Betätigung des vorgesehenen Schalters aktiviert werden.

 

5. Trainertätigkeiten

Gewerbliche oder entgeltliche Trainertätigkeiten in der Tennishalle sind

ausschließlich der von NJ Rackets beauftragten Tennisschule jaja, sowie

ausdrücklich vom Vermieter genehmigten Trainern gestattet.

Andere Trainer oder Tennisschulen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher

Zustimmung des Vermieters Unterricht erteilen.

6. Hausrecht und Haftung

Der Vermieter und dessen Bevollmächtigte üben das Hausrecht aus. Die

Benutzung der Halle besteht auf eigene Gefahr.

Für Schäden gleich welcher Art, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen,

haftet der Vermieter nicht. Eine Haftung des

Vermieters gegenüber Mieter, Mitspielern und Besuchern bei Unfällen,

Verlusten, Personen-, Sach- und

Vermögensschäden jeder Art innerhalb der Anlage, ist in jedem Fall

ausgeschlossen. Die Mieter verpflichten sich, nur

Mitspieler und Besucher mitzubringen, die diese Miet-, Spiel- und

Hallenordnung anerkennen.

Der Spieler achtet mit auf die gefahrlose Bespielbarkeit des Platzes. Hat er

den Eindruck der Unbespielbarkeit, wird er dieses dem Vermieter nach

Möglichkeit umgehend mitteilen, ansonsten im Zweifel nicht spielen. Bei

berechtigter Reklamation wird der auf den betroffenen Spieltermin

entfallende Betrag erstattet. Für andere oder weitere von den Besuchern,

Mietern oder Spielern an den Eigentümer oder Vermieter zu richtende

Ansprüche, gleich aus welchem Grund, sind die Haftungsgründe von

Anfang an grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

7. Zuwiderhandlungen

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Miet-

,

Spiel- und Hallenordnung ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag

außerordentlich zu kündigen sowie ein Hausverbot auszusprechen.

Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte besteht in

diesem Fall nur, soweit der Vermieter die betreSenden Spielzeiten

anderweitig vermieten kann oder gesetzliche Ansprüche bestehen.

8. Verlängerung und Kündigung von Saisonabonnements

Saisonabonnements sind von beiden Vertragsparteien jeweils bis zum 15.

Juli für die folgende Saison schriftlich oder in Textform zu bestätigen.

Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt keine Bestätigung, endet das bisherige

Belegungsrecht automatisch mit Ablauf der laufenden Saison.

Der Vermieter ist dann berechtigt, die betreSenden Spielzeiten anderweitig

zu vergeben.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Mieter

Kaufmann, juristische Person des öSentlichen Rechts oder öSentlich-

rechtliches Sondervermögen ist, ist Koblenz ausschließlicher

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Zwingende

gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Miet-, Spiel- und Hallenordnung ganz oder

teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen

Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.