. Allgemeine Benutzungsvorschriften
Mit dem Betreten der Tennishalle erkennen Mieter, Mitspieler und Besucher
diese Miet-, Spiel- und Hallenordnung an. Die Tennisplätze dürfen
ausschließlich ihrem vorgesehenen Zweck entsprechend genutzt werden.
Das Betreten der Plätze ist nur mit geeigneter Sportkleidung sowie sauberen
Tennishallenschuhen mit glatter, nicht färbender Sohle gestattet. Zum
Umkleiden sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Umkleideräume zu
benutzen. Wertgegenstände sollten nicht unbeaufsichtigt in den Umkleiden
oder sonstigen Räumlichkeiten der Anlage zurückgelassen werden. Nach
der sportlichen Nutzung stehen die Umkleiden und Duschen den Nutzern
kostenlos zur Verfügung.
Die gemieteten Räumlichkeiten und Einrichtungen sind pfleglich zu
behandeln. Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für
Schäden und Verunreinigungen, die er schuldhaft verursacht. Dies gilt
insbesondere für Schäden an den Spielflächen durch ungeeignetes oder
verschmutztes Schuhwerk. Die gebuchten Spielzeiten sind einzuhalten, um
einen reibungslosen Ablauf des Spielbetriebs zu gewährleisten. In
sämtlichen Bereichen der Tennishalle gilt ein striktes Rauchverbot. Dies
umfasst auch E-Zigaretten und vergleichbare Produkte, soweit gesetzlich
zulässig.
2. Spielzeiten
Die Tennishalle ist ganzjährig für den Spielbetrieb geöSnet. Eine
Tennisstunde beginnt jeweils zur vollen Stunde und dauert 60 Minuten. Mit
Ablauf der gebuchten Spielzeit ist der Platz unverzüglich zu verlassen.
Die Spielzeit umfasst gegebenenfalls auch das Verlassen des Platzes,
sodass der nachfolgende Nutzer den Platz pünktlich übernehmen kann.
Eine Nutzung freier oder scheinbar ungenutzter Plätze über die gebuchte
Spielzeit hinaus ist nur nach vorheriger Buchung und entsprechender
Bestätigung durch das Buchungssystem zulässig.
Der Vermieter ist berechtigt, aus betrieblichen Gründen einen anderen
Platz zuzuweisen oder gebuchte Plätze vorübergehend für Turniere,
Veranstaltungen, Reparaturen oder sonstige wichtige Zwecke in Anspruch
zu nehmen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall durch eine
Zeitgutschrift oder Rückerstattung ausgeglichen.
3. Buchungen und Mietpreise
Saison- bzw. Abonnementbuchungen können ausschließlich schriftlich
oder in Textform über das hierfür vorgesehene Antragsformular unter der E-Mail Adresse
booking@nj-rackets beantragt werden.
Einzelstunden können ausschließlich über das Online-Buchungssystem
gebucht werden. Die jeweils gültigen Mietpreise sind auf der Website von
NJ Rackets veröffentlicht. Bei Nichtnutzung gebuchter Spielzeiten besteht
grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung oder Gutschrift, soweit in
dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist. Gebuchte Einzelstunden
können bis spätestens 72 Stunden vor Spielbeginn kostenfrei storniert
werden. In diesem Fall erfolgt eine entsprechende Zeitgutschrift im
Buchungssystem. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch auf
Erstattung oder Gutschrift.
Mit Abschluss der Buchung erkennt der Mieter diese Miet-, Spiel- und
Hallenordnung als Bestandteil des Mietvertrages an.
Im Abonnementbetrieb werden feste Spielzeiten für eine Saison vergeben.
NJ Rackets ist berechtigt, ein Abonnement aus wichtigem Grund zu
kündigen. Bereits gezahlte und noch nicht in Anspruch genommene
Entgelte werden in diesem Fall anteilig erstattet.
4. Hallenbeleuchtung
Die Beleuchtung der Hallenplätze ist im Mietpreis enthalten. Ist die
Beleuchtung des gebuchten Platzes noch nicht eingeschaltet, kann diese
frühestens fünf Minuten vor Beginn der gebuchten Spielzeit durch
Betätigung des vorgesehenen Schalters aktiviert werden.
5. Trainertätigkeiten
Gewerbliche oder entgeltliche Trainertätigkeiten in der Tennishalle sind
ausschließlich der von NJ Rackets beauftragten Tennisschule jaja, sowie
ausdrücklich vom Vermieter genehmigten Trainern gestattet.
Andere Trainer oder Tennisschulen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Vermieters Unterricht erteilen.
6. Hausrecht und Haftung
Der Vermieter und dessen Bevollmächtigte üben das Hausrecht aus. Die
Benutzung der Halle besteht auf eigene Gefahr.
Für Schäden gleich welcher Art, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen,
haftet der Vermieter nicht. Eine Haftung des
Vermieters gegenüber Mieter, Mitspielern und Besuchern bei Unfällen,
Verlusten, Personen-, Sach- und
Vermögensschäden jeder Art innerhalb der Anlage, ist in jedem Fall
ausgeschlossen. Die Mieter verpflichten sich, nur
Mitspieler und Besucher mitzubringen, die diese Miet-, Spiel- und
Hallenordnung anerkennen.
Der Spieler achtet mit auf die gefahrlose Bespielbarkeit des Platzes. Hat er
den Eindruck der Unbespielbarkeit, wird er dieses dem Vermieter nach
Möglichkeit umgehend mitteilen, ansonsten im Zweifel nicht spielen. Bei
berechtigter Reklamation wird der auf den betroffenen Spieltermin
entfallende Betrag erstattet. Für andere oder weitere von den Besuchern,
Mietern oder Spielern an den Eigentümer oder Vermieter zu richtende
Ansprüche, gleich aus welchem Grund, sind die Haftungsgründe von
Anfang an grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
7. Zuwiderhandlungen
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Miet-
,
Spiel- und Hallenordnung ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag
außerordentlich zu kündigen sowie ein Hausverbot auszusprechen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte besteht in
diesem Fall nur, soweit der Vermieter die betreSenden Spielzeiten
anderweitig vermieten kann oder gesetzliche Ansprüche bestehen.
8. Verlängerung und Kündigung von Saisonabonnements
Saisonabonnements sind von beiden Vertragsparteien jeweils bis zum 15.
Juli für die folgende Saison schriftlich oder in Textform zu bestätigen.
Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt keine Bestätigung, endet das bisherige
Belegungsrecht automatisch mit Ablauf der laufenden Saison.
Der Vermieter ist dann berechtigt, die betreSenden Spielzeiten anderweitig
zu vergeben.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Mieter
Kaufmann, juristische Person des öSentlichen Rechts oder öSentlich-
rechtliches Sondervermögen ist, ist Koblenz ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Zwingende
gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Miet-, Spiel- und Hallenordnung ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen
Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.